- Die Verwendung von Einzelmitteln
es werden keine Arzneimittelgemische verabreicht
weil weder die Gesamtwirkung vorauszusehen ist,
noch etwas über die Wirkungsweise der einzelnen Bestandteile
ausgesagt werden kann.
- Die Arzneimittelprüfung am Gesunden
dadurch werden die Wirkungen der Arzneimittel erforscht.
Dazu werden sämtliche körperlichen, seelischen und geistigen Veränderungen, die an freiwilligen gesunden Probanden nach der Einnahme eines bestimmten Arzneimittels auftreten, aufgezeichnet.
Weitere Hinweise zum Wirkbereich einer Arznei können eventuell
bekannte Vergiftungssymptome dieses Stoffes und Erfahrungen von
homöopathisch behandelnden Therapeuten sein.
- Das Ähnlichkeitsprinzip
Es besagt, daß ein Patient mit dem Arzneimittel behandelt werden soll, das in der Lage ist, beim Gesunden Symptome zu erzeugen, die denen des Patienten möglichst ähnlich sind.
- Die Verabreichung kleinster Arzneigaben
Das Arzneimittel wird in der kleinstmöglichen Menge verabreicht, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.
- Die Potenzierung der Arzneimittel
Homöopathische Mittel enthalten die Arznei nicht in ihrer ursprünglichen Stärke, sondern in stufenweise verdünnter und verschüttelter/verriebener Form.
Paradoxerweise wirken die Mittel umso stärker, je verdünnter sie sind.
Die Arzneimittel sind pflanzlicher, tierischer oder mineralischer
Herkunft.